17 Jun 2026

Der Europäische Gerichtshof verweist in mehreren laufenden Verfahren Entscheidungen über Betreiberhaftung und Rückerstattungsansprüche von Spielern bei Verlusten aus illegalen Online-Glücksspielen zurück an die nationalen Gerichte, obwohl bereits zahlreiche Vorabentscheidungsersuchen und frühere Urteile vorliegen, und dieses Vorgehen schafft weiterhin erhebliche Unklarheiten für Anbieter sowie Spieler in Deutschland und vergleichbaren Märkten wie Österreich.
Im Kontext der Regulierungsänderungen nach 2021 setzen deutsche und österreichische Behörden ihre Durchsetzungsmaßnahmen fort, während Betroffene auf verbindliche Leitlinien des EuGH warten; die Gerichte in Luxemburg sehen jedoch keine Notwendigkeit, die Kernfragen abschließend zu klären, und überlassen die Auslegung den Mitgliedstaaten.
Seit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland haben sich die Rahmenbedingungen für Online-Angebote grundlegend verändert, doch zahlreiche Plattformen operieren weiterhin ohne erforderliche Lizenz, und Spieler, die dort Einsätze getätigt haben, erheben zunehmend Rückforderungsansprüche vor deutschen Zivilgerichten; diese Gerichte wiederum leiten in strittigen Fällen Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH weiter.
Die Europäische Kommission sowie verschiedene nationale Aufsichtsbehörden beobachten die Entwicklung genau, während die Zahl der eingereichten Klagen seit 2022 stetig steigt und die rechtliche Bewertung von Verträgen mit nicht lizenzierten Anbietern im Mittelpunkt steht.
In den jüngsten Verfahren hat der EuGH betont, dass die Prüfung von Betreiberhaftung und möglichen Rückerstattungen primär Sache der nationalen Instanzen bleibt, und diese Haltung folgt einem Muster früherer Entscheidungen, bei denen grundsätzliche unionsrechtliche Fragen zwar angerissen, aber nicht abschließend entschieden wurden; dadurch entsteht eine Situation, in der unterschiedliche nationale Gerichte zu potenziell widersprüchlichen Ergebnissen gelangen können.
Beobachter verweisen auf Verfahren wie jene im Zusammenhang mit C-530/24 und ähnlichen Fällen, bei denen der Gerichtshof die Auslegung des Verbraucherschutzrechts sowie der Dienstleistungsfreiheit den mitgliedstaatlichen Richtern überlässt, und diese Vorgehensweise sorgt bei Anwälten und Marktteilnehmern für anhaltende Unsicherheit.
In Deutschland prüfen Zivilgerichte derzeit mehrere hundert Rückforderungsklagen, und die fehlende EuGH-Klarstellung führt dazu, dass einige Instanzen Spielerverluste als ersatzfähig ansehen, während andere die Ansprüche wegen fehlender Schutzwürdigkeit der Kläger ablehnen; ähnliche Entwicklungen zeichnen sich in Österreich ab, wo die nationale Gesetzgebung ebenfalls an unionsrechtliche Vorgaben gebunden ist.
Glücksspielaufsichtsbehörden in beiden Ländern setzen indes Bußgelder und Sperrverfügungen gegen nicht lizenzierte Anbieter durch, und diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit den offenen Haftungsfragen, weil Betreiber ihre Risiken nur schwer kalkulieren können.

Im Juni 2026 liegen dem EuGH weitere Vorabentscheidungsersuchen aus deutschen Oberlandesgerichten vor, und es zeichnet sich ab, dass der Gerichtshof auch in diesen Fällen auf eine detaillierte Begründung nationaler Gerichte verweisen wird; dadurch verschiebt sich die endgültige Klärung möglicherweise um weitere Monate oder Jahre.
Rechtsanwälte, die Spieler vertreten, berichten von unterschiedlichen Verfahrensausgängen je nach zuständigem Landgericht, und diese Divergenzen unterstreichen die Notwendigkeit einer einheitlichen Linie, die der EuGH derzeit nicht liefert.
Betreiber ohne deutsche Lizenz sehen sich mit der Möglichkeit konfrontiert, dass zivilrechtliche Urteile sie zur Rückzahlung von Einsätzen verpflichten, während gleichzeitig Verwaltungsverfahren wegen illegaler Tätigkeit laufen, und diese doppelte Belastung erschwert die strategische Planung erheblich; Spieler wiederum wissen oft nicht, ob ein eingereichter Anspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Versicherungen und Finanzdienstleister, die mit Glücksspielunternehmen zusammenarbeiten, fordern zunehmend rechtliche Gutachten ein, und diese zusätzlichen Kosten fließen letztlich in die Kalkulation der Angebote ein, die noch auf dem Markt verfügbar sind.
Experten rechnen damit, dass in den kommenden Monaten weitere Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich und weiteren Mitgliedstaaten folgen werden, und der EuGH könnte dann doch gezwungen sein, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben; bis dahin bleibt die Rechtslage fragmentiert und von nationalen Besonderheiten geprägt.
Die Europäische Kommission verfolgt die Entwicklung aufmerksam und prüft, ob ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne Mitgliedstaaten eingeleitet werden sollte, falls die uneinheitliche Anwendung des Unionsrechts anhält.
Die fortgesetzte Praxis des EuGH, zentrale Haftungs- und Rückerstattungsfragen an nationale Gerichte zurückzuverweisen, hinterlässt im Juni 2026 ein Bild anhaltender Rechtsunsicherheit im deutschen und österreichischen Glücksspielmarkt, und sowohl Betreiber als auch Spieler müssen sich auf längere Verfahrenswege sowie potenziell unterschiedliche Urteile in den einzelnen Instanzen einstellen; eine abschließende unionsweite Klärung steht derzeit noch aus.